Attraktive Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber

Potenziale von Langzeitarbeitslose sollen erschlossen werden – gemeinsame Veranstaltung des Kommunalen Job-Centers und der OREG

Odenwaldkreis. Die Bundesregierung will die Chancen von Langzeitarbeitslosen zur Eingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt durch Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber aus der Privatwirtschaft massiv erhöhen. Grundlage hierfür ist das zum 1. Januar 2019 in Kraft getretene Teilhabechancengesetz.

Um den Unternehmen aus dem Odenwaldkreis sofort nach dem Start des Gesetzes Informationen hierzu aus erster Hand zu geben, lädt die Odenwald-Regional-Gesellschaft mbH (OREG) in Kooperation mit dem Kommunalen Job-Center Odenwaldkreis zur Infoveranstaltung

„Neuerungen im Teilhabechancengesetz –
attraktive Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber aus der Privatwirtschaft“
am 29.01.2019 um 18.00 Uhr  

Mit dem neuen Gesetz sind Lohnkostenzuschüsse von bis zu 100 Prozent auf die  Arbeitgeberlohnkosten möglich. Welche Voraussetzungen müssen Arbeitgeber und Arbeitssuchende erfüllen, um eine Förderung zu erhalten? Was ist bei der Beantragung der Mittel zu beachten? An wen wende ich mich? Diese und weitere Themen wird Julia Löffler, Kommunales Job-Center Odenwaldkreis, näher beleuchtet. Die Veranstaltung findet im Rathaussaal der OREG (Altes Rathaus, Marktplatz 1, 64711 Erbach) statt. Im Anschluss steht ein kleiner Imbiss bereit.

Anmeldungen zur Veranstaltung werden bis zum 22. Januar 2019 ausschließlich im Internet unter http://www.oreg.de/veranstaltungen entgegengenommen.