Wirtschafts-Service der OREG berät telefonisch bei der Antragstellung
Der Wirtschafts-Service der OREG bietet telefonische Unterstützung bei der Beantragung der sogenannten „Corona-Novemberhilfe“.
„Mit diesem Programm möchte der Bund insbesondere finanzielle Engpässe bei Unternehmen abfedern, die von den aktuellen Schließungen betroffen sind. Die Anträge sind ab sofort über das Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragbar“, so OREG-Geschäftsführer Marius Schwabe. „Wir empfehlen, mit dem Antrag allerdings noch einige Tage zu warten, da erfahrungsgemäß zu Beginn „Kinderkrankheiten“ in den Systemen stecken, die zu Verzögerungen im Bearbeitungsvorgang führen können“, so Marius Schwabe weiter.
Aktuelle Informationen zur Novemberhilfe, zu wichtigen Voraussetzungen und zur Vorbereitung der Beantragung sind auf der Corona-Sonderseite der OREG www.oreg.de/info-corona/ übersichtlich aufgeführt. Unternehmen, die die Beratung des Wirtschafts-Services in Anspruch nehmen wollen, finden dort auch den Link zur Anmeldung für die Beratung. Nach Anmeldung erfolgt ein Rückruf durch eine Mitarbeiterin des Wirtschafts-Services.
Für Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen und/oder ihre Steuererklärungen über einen Steuerberater erstellen lassen und/oder bereits Überbrückungshilfe beantragt haben, muss ein Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder ein sonstiger sogenannter prüfender Dritte mit der Antragsstellung beauftragt werden. Soloselbstständige können bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten den Antrag auf Novemberhilfe selbst stellen.